Sämtliche Informationen zu diesem Tarif sind über nachstehenden Link des BAG abrufbar:
Bundesamt für Gesundheit -> Themen -> Krankenversicherung -> Tarife und Preise -> Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)
Gültig ab 1. April 2012
1. Gips- und Gipszubehör
Seit dem 1. Juli 2011 sind gemäss Entscheid des BAG die Produkte "Gips- und Gipszubehör" (Produktgruppe Nr. 34.50) von der MiGeL gestrichen.
Die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) sind gemäss den Erläuterungen des BAG nicht in Frage gestellt, so dass die Vergütung dieser Produkte in entsprechenden Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern zu regeln ist.
Hierzu hat die MTK, Medizinaltarif-Kommission UVG, mit dem FASMED, Dachverband der Schweizerischen Handels- und Industrievereinigung der Medizintechnik, vereinbart, dass die Höchstvergütungsbeträge dieser Produkte in einer Übergangszeit weiterhin, gemäss den zuletzt gültigen MiGeL-Ansätzen, Gültigkeit haben. Wie bisher hat die Rechnungsstellung dieser Produkte gemäss der generellen Interpretation, GI-20, von TARMED zu erfolgen.
2. Wund-Vakuum Therapiesystem
Die ebenfalls seit dem 1. Juli 2011 von der MiGeL gestrichenen Produkte "Wund-Vakuum-Therapiesystem" (Produktgruppe 34.90) sind Gegenstand von Verhandlungen. Bis zum Vorliegen einer neuen Vergütungsregelung gelten die Höchstvergütungsbeträge gemäss den zuletzt gültigen MiGeL-Ansätzen.
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