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Neuropsychologie

Gültig ab 01.01.2012

Zugelassene Institutionen und Fachpersonen mit eigener Praxis

Übersicht der zugelassenen Institutionen und Fachpersonen mit eigener Praxis

Gültig ab 1. Januar 2004

Einführung des neuen Tarifvertrages für ambulante neuropsychologische Leistungen


Die Unfallversicherung, die Invalidenversicherung und die Militärversicherung vergüteten die neuropsychologischen Leistungen bis anhin mit einem Stundensatz von Fr. 152.--. Dieser Ansatz wurde jeweils von der Invalidenversicherung bzw. dem Bundesamt für Sozialversicherung vereinbart und galt sowohl für Leistungen von freipraktizierenden Neuropsychologen als auch für neuropsychologische Leistungen, die in Spitälern erbracht wurden. Ein Hinweis auf die Ab-geltung dieser Leistungen findet sich daher auch im Vademecum zum UV-/MV-/IV-Arzttarif und zum Spitalleistungskatalog (S. 114a). Das Vademecum verlor jedoch mit der Einführung von Tarmed in den Spitälern per 1. Januar 2004 seine Gültigkeit.

1. Tarifvertrag
Der Vertrag regelt die Abgeltung von ambulanten neuropsychologischen Leistungen. Bestandteile des Vertrages sind der Tarif, die Ausführungsbestimmungen, die Vereinbarung über die Paritätische Vertrauenskommission, die Vereinbarung über die Qualitätssicherung sowie die Vereinbarung über den Taxpunktwert.

Der Vertrag regelt zudem die Zulassungsbedingungen, die Leistungsvoraussetzung, die Verordnungs- bzw. Vergütungsformalitäten, die Leistungsvergütung und das Vorgehen bei Streitigkeiten. Der Vertrag tritt per 1. Januar 2004 in Kraft. Mit diesem neuen Vertrag fallen sämtliche bisherigen Abmachungen dahin.

2. Tarif
Der Tarif setzt sich aus 8 Positionen und 2 Zuschlagspositionen für Gutachten zusammen. Die Taxpunkte sind auf 5 Minuten-Intervalle ausgerichtet. Die einzelnen Tarifziffern sind auf eine bestimmte Anzahl Intervalle pro Sitzung oder pro Fall limitiert.

3. Vereinbarung über den Taxpunktwert
Der Taxpunktwert ist auf CHF 1.-- festgesetzt worden.

4. Ausführungsbestimmungen
Die Ausführungsbestimmungen enthalten die Regelungen zu ärztlichen Verordnungen, zur Rechnungsstellung, zur Vergütung der Leistungen, zur elektronischen Datenübermittlung und enthalten besondere Bestimmungen für die Invalidenversicherung und Regelungen für Neuropsychologen, die nicht dem Verband angehören.

Tarifvertrag

Tarif

Ausführungsbestimmungen

Taxpunktwertvereinbarung

PVK-Vereinbarung

Qualitätssicherung