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Physiotherapie Spital

 
 

01. April 2011

Vergütung von Physiotherapie-Berichten


Im Rahmen von physiotherapeutischen Behandlungen im UVG, MVG und IVG werden von den Versicherern vermehrt Berichte bei Physiotherapeutinnen eingefordert. Da im Physiotherapietarif keine Berichtspositionen vorgesehen sind, haben sich die Versicherer mit dem Berufsverband physioswiss sowie mit H+ über die Vergütung solcher Berichte verständigt.

Vereinbarung Berichtsvergütung

Word Vorlage Berichtsformular (Word)

Gültig ab 1. Januar 2002


Tarifvertrag

Gültig ab 1. Januar 2002

Von Ziffer 7301.00 bis Ziffer 7360.00
Tarif

Gültig ab 1. Januar 2002


Ausführungsbestimmungen

Gültig ab 1. April 2004

Taxpunktwertvereinbarung

Gültig ab 1. Januar 2002

PVK-Vereinbarung

Physio-Reha-Tarif

Gültig ab 1. Juli 2003

Entschädigung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen bei grossem Behandlungsaufwand in anerkannten Kliniken

Auf den 1. Januar 2002 traten die paramedizinischen Tarife für den ambulanten Spitalbereich in Kraft, darunter auch der Physiotherapietarif. H+ wurde damals zugesichert, Verhandlungen über die Abgeltung von Leistungen für Patienten mit besonders grossem Behandlungsaufwand weiterzuführen.

Die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung haben nun der Einführung von 3 zusätzlichen Tarifpositionen (7381, 7382 und 7383) zugestimmt und eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum bestehenden Tarifvertrag vom 15. Dezember 2001 abgeschlossen. Die Verrechnung der drei Tarifpositionen kann nur dann erfolgen, wenn die Klinik zur Abrechnung dieser Leistungen zugelassen ist (Anerkennung). Zudem muss eine ärztliche Verordnung und die Begründung auf dem besonders dafür geschaffenen Formular vorliegen.

Die erwähnte Zusatzvereinbarung tritt auf den 1. Juli 2003 in Kraft.

Zusatzvereinbarung inkl. Anhang 1

Link auf Seite H+ > Tarife&Preise > Andere ambulante Tarife > Physiotherapie: Übersicht der zugelassenen Spitäler

Ärztliche Verordnung (Anhang 2)