01. April 2011
Vergütung von Physiotherapie-Berichten
Im Rahmen von physiotherapeutischen Behandlungen im UVG, MVG und IVG werden von den Versicherern vermehrt Berichte bei Physiotherapeutinnen eingefordert. Da im Physiotherapietarif keine Berichtspositionen vorgesehen sind, haben sich die Versicherer mit dem Berufsverband physioswiss sowie mit H+ über die Vergütung solcher Berichte verständigt.
Vereinbarung Berichtsvergütung
Vorlage Berichtsformular (Word)
Gültig ab 1. Januar 2002
Tarifvertrag

Gültig ab 1. Januar 2002
Von Ziffer 7301.00 bis Ziffer 7360.00
Tarif

Gültig ab 1. Januar 2002
Ausführungsbestimmungen

Gültig ab 1. April 2004
Taxpunktwertvereinbarung

Gültig ab 1. Januar 2002
PVK-Vereinbarung
Physio-Reha-Tarif
Gültig ab 1. Juli 2003
Entschädigung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen bei grossem Behandlungsaufwand in anerkannten Kliniken
Auf den 1. Januar 2002 traten die paramedizinischen Tarife für den ambulanten Spitalbereich in Kraft, darunter auch der Physiotherapietarif. H+ wurde damals zugesichert, Verhandlungen über die Abgeltung von Leistungen für Patienten mit besonders grossem Behandlungsaufwand weiterzuführen.
Die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung haben nun der Einführung von 3 zusätzlichen Tarifpositionen (7381, 7382 und 7383) zugestimmt und eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum bestehenden Tarifvertrag vom 15. Dezember 2001 abgeschlossen. Die Verrechnung der drei Tarifpositionen kann nur dann erfolgen, wenn die Klinik zur Abrechnung dieser Leistungen zugelassen ist (Anerkennung). Zudem muss eine ärztliche Verordnung und die Begründung auf dem besonders dafür geschaffenen Formular vorliegen.
Die erwähnte Zusatzvereinbarung tritt auf den 1. Juli 2003 in Kraft.
Zusatzvereinbarung inkl. Anhang 1
Link auf Seite H+ > Tarife&Preise > Andere ambulante Tarife > Physiotherapie: Übersicht der zugelassenen Spitäler
Ärztliche Verordnung (Anhang 2)

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