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TarReha

TarReha - Inkraftsetzung per 1. Januar 2007

Was ist TarReha?
Im Vertrag TarReha wird die Entschädigung der ambulanten nichtärztlichen Rehabilitationsleistungen in qualifizierten Institutionen geregelt.

Was unterscheidet TarReha von Physio Reha?
TarReha bildet die Vergütung einer multidisziplinären Therapie als Tagespauschale ab, während unter Physio Reha die Entschädigung von physiotherapeutischen Leistungen bei grossem Behandlungsaufwand als Monotherapie zu verstehen ist. Die Entschädigung erfolgt in Form von Sitzungspauschalen.

Warum TarReha?
In den bestehenden ambulanten "Paramedizinischen Tarifen" ist das Leistungsspektrum für Patienten, die eine intensive Behandlung mit täglich mehreren Therapie-Einheiten und mehreren Therapeuten aus verschiedenen Disziplinen benötigen, ungenügend abgebildet. Deswegen ist eine korrekte, angemessene Vergütung dieser multidisziplinären Therapie nicht möglich. Ziel des Projektes TarReha war es, diese unbefriedigende Situation zu verbessern und eine Grundlage für die leistungsgerechte Abrechnung multidisziplinärer, nichtärztlicher Leistungen im ambulanten Bereich zu erarbeiten.

Die wichtigsten Merkmale des TarReha-Tarifs:

  • Die Vergütung erfolgt über vier verschiedene Tagespauschalen. Es wird zwischen Neurorehabilitation (Ziffer 7800) und muskuloskelettaler Rehabilitation (Ziffern 7805 und 7806) unterschieden. Die Vorabklärung erfolgt über ein Triage-Assessement (Ziffer 7810).
  • Das Spektrum der Therapien umfasst je nach Patient die Disziplinen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung, Musik-, Mal- und Tanztherapie, (Neuro-) Psychologie, Sozialberatung in unterschiedlicher Kombination.
  • Es muss die Zustimmung des Kostenträgers vorliegen (Kostengutspracheverfahren). Für eine allfällige Kostengutsprache muss ein speziell dafür geschaffenes Formular benützt werden.
  • Anwendbar ist der Tarif im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV).

Tarifvertrag

Tarifstruktur (Anhang 1)

Tarif Neurorehabilitation (Anhang 1a)

Tarif muskuloskelettale Rehabilitation (Anhang 1b)

Zulassungskriterien Neurorehabilitation (Anhang 2a)

Zulassungskriterien muskuloskelettale Rehabilitation (Anhang 2b)

Selbstdeklaration (Anhang 3)

Ausführungsbestimmungen (Anhang 4)

Anmeldung für ambulante Rehabilitation (Anhang 5)

PVK-Vereinbarung (Anhang 6)

Taxpunktwertvereinbarung (Anhang 7)

Vereinbarung Qualitätssicherung (Anhang 8)

Link zu H+ > Tarife & Preise > Andere ambulante Tarife > TarReha UV/MV/IV: Liste der zugelassenen Institutionen