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Psychotherapie

15. Oktober 2007

Neuer Tarifvertrag Psychotherapie, gültig rückwirkend auf 1. April 2007

Die Invalidenversicherung (vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherung) hat mit den drei Berufsverbänden

  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP
  • Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verband SPV
  • Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie SBAP

einen neuen, gemeinsamen Tarifvertrag zur Abgeltung von ambulanten psychotherapeutischen Leistungen abgeschlossen, der rückwirkend per 1. April 2007 in Kraft getreten ist. Er ersetzt die bis anhin gültigen drei Einzelverträge.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Erhöhung des Tarifs von Fr. 132.-- auf Fr. 142.-- pro Stunde (Fr. 35.50 pro Viertelstunde).
  • Keine neuen Anerkennungen mehr von "Psychotherapeuten in Weiterbildung" mit reduziertem Tarif. Die bereits auf der Liste aufgeführten "Psychotherapeuten in Weiterbildung" gelten als Besitzstandswahrer.
  • Bildung einer Paritätischen Vertrauenskommission PVK zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kostenträger und Leistungserbringer.
  • Vereinheitlichung der Zulassungsbedingungen.

Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) vom 25.09.2007 wird sich die UV und MV diesem neuen Vertrag anschliessen.

Tarifvertrag