Tarif für orthopädietechnische Arbeiten (SVOT-Tarif)
Was bedeuten die Sternchen-Positionen? Wann dürfen Zusatzpositionen abgerechnet werden? Wann sind Silikonbeschichtete Stumpfstrümpfe medizinisch indiziert? Die Antworten auf diese und andere Fragen erfahren Sie im folgenden Dokument.
Wichtige Tarifinterpretationen zum SVOT-Tarif
Gültig ab 01. Juli 2011
Vertragsloser Zustand per 01.07.2011
Ab 1. Juli 2011 besteht im Bereich der orthopädietechnischen Arbeiten ein vertragsloser Zustand. Die MTK empfiehlt den Versicherern, bis auf Weiteres und ohne Präjudiz für die Zukunft die Abrechnung für Leistungen ab 1. Juli 2011 auf der Basis des bis zum 30. Juni 2011 gültigen Tarifes für orthopädietechnische Arbeiten (SVOT-Tarif) definitiv (das heisst ohne Rückkommensvorbehalt beiderseits) zu regulieren. Die Militärversicherung und die Invalidenversicherung schliessen sich sinngemäss diesem Vorgehen an.
Gültig ab 01. April 2011
Aufgrund unterschiedlicher Handhabung und Tarifinterpretation bei der Abgabe von Mittel und Gegenständen zwischen Leistungserbringer und Kostenträger, sieht sich die ZMT veranlasst die geltenden Anwendungsregeln bezüglich der MiGeL im UVG-Bereich in Erinnerung zu rufen. Das beschriebene Procedere wird ab 1. April 2011, in Anlehnung an Artikel 71, Abs. 3 der Unfallversicherungsverordnung (UVV), konsequent umgesetzt.
Vergütung von Mitteln und Gegenständen, die der Untersuchung oder Behandlung dienen
Aufgrund der fehlenden trilateralen Vereinbarungen zwischen der MTK, dem SVOT und den Vertragsspitälern, haben die ZMT und der SVOT folgende Regeln in Bezug auf prothetische oder orthetische Versorgungen während des stationären Aufenthalts ausgearbeitet. Die Regeln sind ab 1. Januar 2011 anwendbar.
Versorgung mit Orthesen und Prothesen von stationären Patienten durch externe Orthopädisten
Gültig ab 01. August 2004
"Tarifsplitting"
Aufgrund der Entwicklung im SVOT-Tarif nahm die Zahl der Leistungen, die sowohl im SVOT-Tarif als auch im Orthopädieschuhmachertarif (OSM-Tarif) aufgeführt waren, stetig zu. Eine Bereinigung dieser, in den Kapiteln "orthopädische Schuhzurichtungen" beider Tarife abgebildeten Leistungen drängte sich immer mehr auf. Mit dem sogenannten Tarifsplitting sind nun diese sowohl im OSM-Tarif als auch im SVOT-Tarif aufgeführten Leistungen in eine gemeinsame Tarifierung überführt worden. Neu wird ab dem 1. August 2004 das Kapitel orthopädische Schuhzurichtungen des OSM-Tarifes auch Abrechnungsgrundlage für die Orthopädisten (SVOT) sein. Im SVOT-Tarif sind diese Leistungen unter dem Kapitel BI aufgeführt. Die Tarifziffern, die Taxpunktzahlen sowie der Taxpunktwert sind dieselben wie im OSM-Tarif.
Die entsprechenden Vertragsänderungen bestehen aus einer
- Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag vom 25. März 2002 über die Abgabe von orthopädietechnischen Hilfsmitteln und - Ergänzungen der Bestimmungen über die Qualitätssicherung
Die detaillierten Informationen zum Tarifsplitting können Sie den untenstehenden Dokumenten entnehmen.
Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag vom 25. März 2002 über die Abgabe von orthopädietechnischen Hilfsmitteln
Ergänzungen der Bestimmungen über die Qualitätssicherung
Tarif Kapitel B1, gültig ab 01.05.2009
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