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Kündigung des Belegarzttarifs IAP auf den 30. Juni 2012


Die Eidg. Sozialversicherer haben beschlossen, die zwischen der MTK/MV/IV und der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung (SBV) bestehende Belegarzttarif-Vereinbarung IAP per 30. Juni 2012 zu kündigen.

Die MTK sowie die Militärversicherung und die Invalidenversicherung haben beschlossen SwissDRG gesamtschweizerisch einzuführen, sowohl in den Chefarztspitälern als auch in ausgewählten Belegarztspitälern. Da es sich bei SwissDRG um Vollpauschalen handelt, ist bei stationären Behandlungen die zusätzliche Verrechnung von Belegarztleistungen nicht mehr möglich. Um einen geordneten Übergang zu SwissDRG sicherzustellen, haben die Eidg. Sozialversicherer beschlossen, die zwischen der MTK/MV/IV und der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung (SBV) bestehende Belegarzttarif-Vereinbarung IAP per 30. Juni 2012 zu kündigen. Somit können ab 1. Juli 2012 die Belegarztleistungen nicht mehr mit dem Belegarzttarif IAP in Rechnung gestellt werden.

Link auf Seite IAP

 

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