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Hörgeräte-Abgabe an Versicherte der Unfall- und Militärversicherung


Die Unfallversicherer (UVG) und die Militärversicherung (MVG) haben sich über den Tarifvertrag mit den beiden Akustiker-Verbänden AKUSTIKA und VHS verständigt, dass UVG- und MVG-Versicherten Hörgerätesysteme nur durch Vertragslieferanten abgegeben werden dürfen.

1. März 2013

Hörgeräte-Abgabe an Versicherte der Unfall- und Militärversicherung
Die Unfallversicherer (UVG) und die Militärversicherung (MVG) haben sich über den Tarifvertrag mit den beiden Akustiker-Verbänden AKUSTIKA und VHS verständigt, dass UVG- und MVG-Versicherten Hörgerätesysteme nur durch Vertragslieferanten abgegeben werden dürfen.

Die Amavita-Apotheken und generell Apotheken befinden sich nicht auf der Liste der zugelassenen Lieferanten.

Die Vergütungs-Regelung der Invalidenversicherung ist für die Unfallversicherer und die Militärversicherung nicht gültig.

Bis der zuständige Kostenträger bestimmt ist, darf keine Versorgung vorgenommen werden. Wegen den unterschiedlichen Vergütungssystemen zwischen UVG/MVG und IVG, ist keine Vorleistung seitens der Krankenversicherung nach ATSG Art. 70, Abs. 2, lit. a möglich.

Link auf interne Seite Hörgeräte

 

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