Hörgeräte-Abgabe an Versicherte der Unfall- und Militärversicherung
Die Unfallversicherer (UVG) und die Militärversicherung (MVG) haben sich über den Tarifvertrag mit den beiden Akustiker-Verbänden AKUSTIKA und VHS verständigt, dass UVG- und MVG-Versicherten Hörgerätesysteme nur durch Vertragslieferanten abgegeben werden dürfen.
1. März 2013
Hörgeräte-Abgabe an Versicherte der Unfall- und Militärversicherung
Die Unfallversicherer (UVG) und die Militärversicherung (MVG) haben sich über den Tarifvertrag mit den beiden Akustiker-Verbänden AKUSTIKA und VHS verständigt, dass UVG- und MVG-Versicherten Hörgerätesysteme nur durch Vertragslieferanten abgegeben werden dürfen.
Die Amavita-Apotheken und generell Apotheken befinden sich nicht auf der Liste der zugelassenen Lieferanten.
Die Vergütungs-Regelung der Invalidenversicherung ist für die Unfallversicherer und die Militärversicherung nicht gültig.
Bis der zuständige Kostenträger bestimmt ist, darf keine Versorgung vorgenommen werden. Wegen den unterschiedlichen Vergütungssystemen zwischen UVG/MVG und IVG, ist keine Vorleistung seitens der Krankenversicherung nach ATSG Art. 70, Abs. 2, lit. a möglich.
Link auf interne Seite Hörgeräte