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23. April 2008
Rechnungsstellung durch besoldete Spitalärzte
Wir stellen fest, dass besoldete Spitalärzte teilweise in eigenem Namen Rechnung stellen, und dies entweder auf selber konzipierten Rechnungsformularen oder auf veralteten Suva-Formularen (17/474). An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass das Suva-Formular 17/474 nicht mehr an die Spitäler verschickt werden darf.
Wir halten hierzu folgendes fest:
Die Rechnungsstellung erbrachter Leistungen durch besoldete Spitalärzte hat ausnahmslos durch den Spitalträger zu erfolgen, entweder elektronisch nach dem XML-Standard oder auf dem dafür vorgesehenen einheitlichen Rechnungsformular für Spitäler.
Im Gegensatz zu den Belegärzten sind besoldete Spitalärzte gemäss TARMED-Rahmenvertrag vom 1. Oktober 2003 zwischen den Eidg. Sozialversicherern (UV/MV/IV) und H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) für Leistungen im Rahmen des UVG nicht selber liquidationsberechtigt. Dies gilt insbesondere auch für Assistenzärzte.
Betreffend des einheitlichen Rechnungsformulars verweisen wir auf die Homepage des Forums Datenaustausch. Auf dieser Seite können alle Einzelheiten zur Rechnungsstellung entnommen werden: http://www.forum-datenaustausch.ch/rechnungsformular.htm
Rechnungen, welche nicht mittels des hierfür vertraglich vorgesehenen Rechnungsformulars eingereicht werden, sind dem Rechnungssteller mit dem Hinweis auf das einheitliche Rechnungsformular zu retournieren.
3. Dezember 2003
Die Arzt- und Spitalrechnung nach TARMED muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen, damit diese vom Versicherer elektronisch verarbeitet werden kann. Das Forum Datenaustausch hat an der Sitzung vom 31.10.2003 die neuen Rechnungsformulare Release 4.0 verabschiedet. Die Softwareanbieter sind darüber informiert und stellen sicher, dass eine mittels Arztpraxis- & Spitalsoftware erstellte Papierrechnung den geforderten Standard des einheitlichen Rechnungsformulars erfüllt.
Link für Download zur Seite Forum Datenaustausch Einheitliche Arzt-Rechnungsformulare (d, f, i), Release 4.0 Formulaires de facturation unifiés pour médecins (d, f, i), version 4.0 Formulari di fatturazione uniforme per medico (d, f, i), ), versione 4.0
Link für Download zur Seite Forum Datenaustausch Einheitliche Spital-Rechnungsformulare (d, f, i), Release 4.0 Formulaires de facturation unifiés pour hôpitaux (d, f, i), version 4.0 Formulari di fatturazione uniforme per ospedale (d, f, i), versione 4.0
Link für Download zur Seite Forum Datenaustausch Übersetzungstabellen d, f, i, Cross-Referenz XML/ERF Listes de traduction d, f, i, cross référence XML/ERF Tabelle di traduzione d, f, i, riferimento incrociato XML/ERF
Die Versicherer sind sich bewusst, dass die Umstellung der Arztpraxissoftware auf TARMED eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und bis zur Einführung von TARMED per 1. Mai 2003 noch nicht in allen Arztpraxen erfolgt ist. Ausserdem gibt es nach wie vor viele Ärztinnen und Ärzte, die überhaupt keinen PC besitzen und die ihre Arztrechnungen weiterhin von Hand ausfüllen werden. Deshalb wird es bis auf weiteres nach wie vor möglich sein, die Leistungsabrechnung auf einem Arztrechnungsformular von Hand auszufüllen. Im Gegensatz zur einheitlichen, mittels PC erstellten Arztrechnung, gibt es bei der von Hand erstellten Arztrechnung keinen Standard. Die Suva wird rechtzeitig vor Einführung von TARMED ein Arztrechnungsformular bereitstellen, das von Hand ausgefüllt werden kann. Wie bis anhin wird dieses Formular der Ärztin resp. dem Arzt nach der Unfallmeldung von der zuständigen Suva-Agentur zugestellt.
Suva-Rechnungsformular für die Rechnungsstellung von Hand
IV-Rechnungsformular für die Rechnungsstellung von Hand
Blanko-Rechnungsformular für die Rechnungsstellung von Hand
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