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Rechnungsformular

 
 

23. April 2008

Rechnungsstellung durch besoldete Spitalärzte


Wir stellen fest, dass besoldete Spitalärzte teilweise in eigenem Namen Rechnung stellen, und dies entweder auf selber konzipierten Rechnungsformularen oder auf veralteten Suva-Formularen (17/474). An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass das Suva-Formular 17/474 nicht mehr an die Spitäler verschickt werden darf.

Wir halten hierzu folgendes fest:

Die Rechnungsstellung erbrachter Leistungen durch besoldete Spitalärzte hat ausnahmslos durch den Spitalträger zu erfolgen, entweder elektronisch nach dem XML-Standard oder auf dem dafür vorgesehenen einheitlichen Rechnungsformular für Spitäler.

Im Gegensatz zu den Belegärzten sind besoldete Spitalärzte gemäss TARMED-Rahmenvertrag vom 1. Oktober 2003 zwischen den Eidg. Sozialversicherern (UV/MV/IV) und H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) für Leistungen im Rahmen des UVG nicht selber liquidationsberechtigt. Dies gilt insbesondere auch für Assistenzärzte.

Betreffend des einheitlichen Rechnungsformulars verweisen wir auf die Homepage des Forums Datenaustausch. Auf dieser Seite können alle Einzelheiten zur Rechnungsstellung entnommen werden:
http://www.forum-datenaustausch.ch/rechnungsformular.htm

Rechnungen, welche nicht mittels des hierfür vertraglich vorgesehenen Rechnungsformulars eingereicht werden, sind dem Rechnungssteller mit dem Hinweis auf das einheitliche Rechnungsformular zu retournieren.