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Portrait MTK/ZMT

 
 

Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) befasst sich mit der Regelung aller grundsätzlichen Fragen, die sich aus dem Medizinalrecht und den Medizinaltarifen für die Träger der obligatorischen Unfallversicherung ergeben. Ihre Entscheidungen sind für den Bereich der obligatorischen Unfallversicherung verbindlich.

Um die Koordination mit den anderen Sozialversicherungszweigen zu gewährleisten, nehmen als Experten die Vertreter der Militärversicherung und Invalidenversicherung an den Sitzungen teil.

Die MTK, die Militär- und Invalidenversicherung schliessen in der Regel gemeinsam Verträge ab mit den Spitälern und mit den Verbänden der Medizinalpersonen.

Zur Bewältigung der verschiedenen Aufgaben steht der MTK die Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) zur Verfügung. Die ZMT wird von der Suva geführt.

Die ZMT ist die Fachstelle, die die Beschlüsse der MTK vorbereitet, bearbeitet, ausführt und für die Verhandlungen mit den Medizinalpersonen und Heil- und Kuranstalten beigezogen wird. Zudem steht sie den Unfallversicherern für die Beantwortung von Fragen zur Interpretation der Medizinaltarife zur Verfügung.